Veränderungen im Job?

Deine betriebliche Altersversorgung bleibt immer bei dir.

Ein Jobwechsel bringt oft viele Veränderungen mit sich – und verständlicherweise auch Fragen zur betrieblichen Altersversorgung (bAV).

Aber keine Sorge: wir regeln das!

Deine Direktversicherung wird auf dich oder gleich auf deinen neuen Arbeitgeber übertragen. So oder so ist sichergestellt, dass du deine Altersversorgung weiterhin nutzen kannst. Wenn sich bei deinem neuen Arbeitgeber der Arbeitgeberzuschuss ändert, kann der Beitrag bzw. die Beitragszusammensetzung entsprechend angepasst werden.

Du hast einen gesetzlichen Rechtsanspruch darauf, Teile deines Gehaltes mittels Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung zu nutzen. Wenn du deinem neuen Arbeitgeber mitteilst, dass du weiterhin in die betriebliche Altersversorgung einzahlen möchtest, wird er dir ein Angebot machen bzw. eine Möglichkeit zur Weiterführung deiner Direktversicherung bieten. Sollte deinem neuen Arbeitgeber – was in der Praxis so gut wie nicht vorkommt – der gesetzliche Rechtsanspruch nicht bekannt sein, unterstützen wir dich gerne, indem wir deinen Arbeitgeber entsprechend informieren.

Du hast einen Rechtsanspruch auf Übernahme und Weiterführung deiner bestehenden Direktversicherung bei deinem neuen Arbeitgeber. Diesen Rechtsanspruch kannst du bei deinem neuen Arbeitgeber innerhalb von 12 Monaten nach dem Ausscheiden bei deinem alten Arbeitgeber geltend machen.
Dein neuer Arbeitgeber kann die Fortführung deiner Altersvorsorge umsetzen, indem er deinen Vertrag übernimmt und bei der bisherigen Versicherungsgesellschaft weiterführt. Viele Arbeitgeber tun dies.
Wenn dein neuer Arbeitgeber dies nicht tun will, weil er alle Verträge bei einer Versicherungsgesellschaft haben möchte, wird er dir eine sogenannte „Deckungskapitalübertragung“ anbieten. Dabei wird der angesammelte Wert aus deinem bestehenden Vertrag genommen und als Startkapital in einen neuen Vertrag bei einer anderen Versicherungsgesellschaft eingezahlt. Deine zukünftigen Beiträge gehen also an eine andere Versicherungsgesellschaft.
Dadurch ändern sich der Name des Versicherungsunternehmens und der Versicherungstarif. Das kann ein Nachteil sein, muss es aber nicht. Zu deinem Vorteil haben die Versicherer vereinbart, dass in diesem Fall keine doppelten Abschlusskosten berechnet werden.

Deine betriebliche Altersversorgung ist für dein Rentenalter reserviert und bleibt dir erhalten!

Alternativ besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit, die Direktversicherung vorzeitig zu beenden und den Vertragswert auszahlen zu lassen. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn die aufgrund deines aktuellen Vertragswertes im Rentenalten zu zahlende mtl. Rente einen Betrag in Höhe von derzeit 59,33 Euro (Stand 2026) noch nicht übersteigt.

Unabhängig von der Höhe des Vertragswertes ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Auszahlung des Vertragswertes auch dann möglich, wenn zwischen Deutschland und deinem Heimatland kein Sozialversicherungsabkommen besteht, auf dessen Grundlage du dich freiwillig in der Deutschen Rentenversicherung versichern kann.

Deine Zukunft, deine Entscheidung – und wir sind an deiner Seite!

"Ich möchte mich herzlich bei Dir bedanken, dass Du Dir die Zeit genommen hast, mir alles rund um die betriebliche Altersvorsorge sowie den Übertrag auf meinen zukünftigen neuen Arbeitgeber und die weiteren Hintergrundinformationen so ausführlich und verständlich zu erklären.

Deine Hilfe und Deine klaren Erklärungen haben mir sehr weitergeholfen. Ich schätze Deine Unterstützung sehr und bin dankbar für die kompetente Beratung."

Liebe Grüße, Richard H.

So fühlt man sich nach unserer Beratung: Klarheit, ein gutes Gefühl und die Gewissheit, dass alles rund läuft. Klingt gut, oder?

Wenn du auch Lust hast, deine bAV entspannt zu regeln und den Durchblick zu bekommen, dann buch dir doch einfach einen Termin mit unserem Team. Wir sind für dich da – unkompliziert und auf Augenhöhe!

Manchmal läuft's im Job nicht rund und auf einmal steht man ohne Arbeitgeber da. Du stellst dir bestimmt die Frage: Wie geht's dann eigentlich mit deiner betrieblichen Altersversorgung weiter?

Auch wenn du arbeitslos wirst, bleibt deine betriebliche Altersvorsorge bestehen. Du kannst selbst entscheiden, ob du während dieser Zeit weiterhin Beiträge einzahlen oder deinen Vertrag ruhen lassen möchtest. Wir unterstützen dich gerne dabei, die für dich richtige Entscheidung zu treffen.

Während der Arbeitslosigkeit besteht in der Regel keine Beitragspflicht zur bAV. Wenn du dennoch Beiträge einzahlen möchtest, beraten wir dich gerne über deine Möglichkeiten.

Auch während der Kurzarbeit bleiben deine bAV-Ansprüche bestehen. Wenn du weiterhin in deine bAV einzahlen möchtest, bezuschusst dein Arbeitgeber auch weiterhin deine Beiträge. Wenn du deine Optionen besprechen möchtest, sind wir genau dafür für dich da.