Deine betriebliche Altersversorgung gehört zu dir und ist so flexibel, wie du es brauchst.

Herzlichen Glückwunsch zum Nachwuchs!

Wenn du jetzt auch noch clever deine betriebliche Altersvorsorge regelst, kannst du sie ruhig für eine Weile wieder vergessen.

Während dieser Zeit werden über deinen Arbeitgeber keine Beiträge an die Versicherung gezahlt. Du kannst selbst entscheiden, ob du die Beitragszahlung aussetzen oder die Beiträge von deinem Konto überweisen möchtest. Unabhängig davon, wie lange der Vertrag ausgesetzt war, kannst du die Beitragszahlung unmittelbar nach deinem Mutterschafts-/ Elternzeitanspruch wieder aufnehmen.

Nein, du musst nicht selbst die Beiträge weiterzahlen. Das ist deine Entscheidung, ob du sie ruhen lässt oder weiterbezahlst. Dein Arbeitgeber zahlt in der Regel nicht ein.

Das ist wirklich unkompliziert. Lass es uns einfach wissen und wir kümmern uns um den Rest für dich! Insbesondere bei einer längeren Elternzeit ist es aber wichtig, dass du unmittelbar nach der Wiederaufnahme deiner Beschäftigung auch wieder mit deiner bAV startest. Ansonsten kann es im Einzelfall dazu kommen, dass dein Vertrag nicht mehr mit neuen Beiträgen bespart werden kann und deshalb für zukünftige Beiträge ein zusätzlicher Vertrag abgeschlossen werden muss.

Das ist immer dann der Fall, wenn sich während dieser Zeit etwas an der Beitragshöhe ändert. Fehlende Beiträge haben einen Einfluss auf deine zukünftige Rentenhöhe. Da die Auswirkungen aber im Verhältnis zur gesamten Vertragslaufzeit zu sehen sind, sind sie - je nach Dauer der Beitragsreduzierung / Beitragsfreistellung - meistens nicht sehr groß.

Es gibt hier allerdings eine Besonderheit: Wenn deine betriebliche Altersversorgung auch Leistungen für den Fall eines Verlustes deiner Arbeitskraft (z.B. bei Berufsunfähigkeit) vorsieht, ist es in der Regel notwendig, die Beiträge privat zu zahlen, damit der Versicherungsschutz während des Mutterschutzes / der Elternzeit nicht verloren geht.

Das sind wir, egal ob du gerade arbeitest oder in Elternzeit bist. Wir sind für dich da! Du kannst uns über die Kontaktseite eine Nachricht schicken oder gleich einen Termin für ein kurzes Gespräch vereinbaren.

Du hast jede Menge Fragen und möchtest lieber persönlich besprechen, worum es geht? Klick hier und buche dir dein individuelles Gespräch mit unserem Service-Team!

Flexibilität in schwierigen Zeiten: Zahlungspausen bei Langzeitkrankheit

Langzeitkrankheit kann eine schwierige Zeit sein. Als Experten für betriebliche Altersvorsorge kennen wir die Sorgen und Fragen, die damit einhergehen. Aus diesem Grund haben wir diese FAQs zusammengestellt, um in dieser Situation Klarheit und Unterstützung zu bieten.

Wenn deine Beschäftigung z.B. aufgrund einer Langzeiterkrankung ohne Lohnfortzahlung weiterbesteht, überweist dein Arbeitgeber in dieser Zeit keine Beiträge für die betriebliche Altersversorgung. Wenn du die Beitragszahlung nicht selbst übernimmst, ruht diese während der Zeit ohne Lohnfortzahlung und beginnt automatisch wieder, wenn deine Lohnzahlung wieder aufgenommen wird.

Du kannst dann vorübergehend selbst die Beitragszahlung übernehmen, damit für deine Altersversorgung keine Lücke entsteht. Hierfür überweist du von deinem Konto selbst die Beiträge. Wichtig ist dabei, dass du uns in diesem Fall vorher Bescheid gibst, damit wir die Versicherung entsprechend informieren können und diese das Geld auch korrekt verbuchen kann.

Ja, es gibt Möglichkeiten, die Beitragszahlungen während Krankheit zu pausieren. Wenn die Beschäftigung aufgrund einer Langzeitkrankheit ohne fortlaufende Lohnzahlung fortbesteht, überweist dein Arbeitgeber in dieser Zeit keine Beiträge für die betriebliche Altersversorgung. Wenn du die Beitragszahlung nicht selbst übernimmst, ruht diese während des Zeitraums ohne Lohnzahlung und wird automatisch wieder aufgenommen, wenn auch die Lohnzahlung fortgesetzt wird.

Das ist immer dann der Fall, wenn sich während dieser Zeit etwas an der Beitragshöhe ändert. Fehlende Beiträge haben einen Einfluss auf deine zukünftige Rentenhöhe. Da die Auswirkungen aber im Verhältnis zur gesamten Vertragslaufzeit zu sehen sind, sind sie - je nach Dauer der Beitragsreduzierung / Beitragsfreistellung - meistens nicht sehr groß.
Es gibt hier allerdings eine Besonderheit: Wenn deine betriebliche Altersversorgung auch Leistungen für den Fall eines Verlustes deiner Arbeitskraft (z.B. bei Berufsunfähigkeit) vorsieht, ist es in der Regel notwendig, die Beiträge privat zu zahlen, damit der Versicherungsschutz während deiner Erkrankung nicht verloren geht.

Du willst mit den Beiträgen pausieren, deine bAV: du entscheidest!

Du denkst über ein Sabbatical nach? Du brauchst einfach eine berufliche Auszeit? Warum auch immer du eine Pause bei den Beitragszahlungen machen möchtest – die Entscheidung liegt bei dir.

Es ist möglich, den Beitrag zu reduzieren oder die Beitragszahlung einzustellen. Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass die Versicherungsbedingungen Fristen für eine spätere Erhöhung oder Wiederaufnahme der Beitragszahlung vorgeben. Bitte erkundige dich deshalb immer nach diesen Fristen, wenn du den Beitrag nur vorübergehend reduzieren möchtest.

Zahlpausen oder Beitragsreduzierungen wirken sich langfristig auf die Höhe deiner Altersversorgung aus, da weniger Kapital angesammelt wird und somit nur eine geringe Rente oder Auszahlung im Rentenalter zur Verfügung stehen kann.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn deine betriebliche Altersversorgung auch Leistungen für den Fall eines Verlustes deiner Arbeitskraft (z.B. bei Berufsunfähigkeit) vorsieht. Zahlpausen können dann zu einem Verlust des Versicherungsschutzes führen und eine Wiederherstellung des vollen Versicherungsschutzes ohne neue Gesundheitsprüfung und/oder höhere Beiträge ist dann nur innerhalb bestimmter Fristen möglich.

Um die Beitragszahlungen wieder aufzunehmen, melde dich einfach bei uns. Gib uns rechtzeitig Bescheid, und wir kümmern uns um den Rest für dich. Du kannst direkt auf unserer Kontaktseite ein Gespräch mit uns vereinbaren oder uns eine Nachricht schicken.

Wenn du keine weiteren Beiträge mehr einzahlen willst, kannst du deine Vereinbarung zur Entgeltumwandlung kündigen. Deine Beitragszahlung ruht dann und dein Vertragsguthaben nimmt weiterhin an der Wertentwicklung deines Tarifes teil.

Die mit deiner betrieblichen Altersversorgung verbundenen Steuer- und Sozialversicherungsvorteile werden nur unter der Voraussetzung gewährt, dass der Vertrag für die Altersversorgung reserviert ist. Eine Auszahlung des Vertragswertes ist deshalb auch bei einer Kündigung der Entgeltumwandlung regelmäßig erst mit Erreichen des Rentenalters möglich.

Wie so oft gibt es auch hier Ausnahmen:

In Verbindung mit einer Beendigung deines Arbeitsverhältnisses kann nach deinem Ausscheiden der Vertragswert auf Antrag ausnahmsweise zur Auszahlung kommen. Das geht aber nur bei einem noch geringen Vertragsguthaben. Nämlich dann, wenn die aufgrund deines aktuellen Vertragswertes im Rentenalter zu zahlende mtl. Rente einen Betrag in Höhe von derzeit 59,33 Euro (Stand 2026) nicht übersteigt. Bitte bedenke: Der Auszahlungsbetrag muss dann auch im gleichen Jahr versteuert werden und es können zusätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. Unsere Empfehlung ist, bei einem Arbeitgeberwechsel deine Betriebsrente beim neuen Arbeitgeber weiterzuführen. Hierauf hast du innerhalb von 12 Monaten nach deinem Ausscheiden sogar einen Rechtsanspruch!

Eine weitere Ausnahme – die unabhängig von deinem Vertragsguthaben ist - gibt es, wenn du Deutschland dauerhaft verlässt und in diesem Zusammenhang von dir eine Erstattung deiner Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung beantragt wird. Die Möglichkeit einer solchen Erstattung besteht nur für Länder außerhalb der Europäischen Union und hängt zusätzlich davon ab, in welches Heimatland du zurückkehrst. Weitere Auskünfte hierzu erhältst du bei der Deutschen Rentenversicherung.

Christian ist oft direkt in Unternehmen und erklärt live alles rund um die betriebliche Altersvorsorge.

Was ist bei einem Todesfall?

Wichtige Punkte, die zu klären sind.

Die im Falle deines Todes gemäß Versicherungsvertrag fällige Leistung kann aus steuerlichen Gründen nur an die so genannten Hinterbliebenen und damit insbesondere an folgende Personen zur Auszahlung kommen:

  • Dein Ehepartner bzw. dein Lebenspartner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Deine Kinder, solange du für diese noch einen Anspruch auf Kindergeld hast
  • Dein namentlich benannter Lebensgefährte bzw. Lebenspartner einer nicht eingetragenen Lebenspartnerschaft (eheähnliche Lebensgemeinschaft)*

Weitere Details, wie z.B. die Reihenfolge der Begünstigung, kannst du den Versicherungsbedingungen zu deiner Direktversicherung entnehmen.

Falls keine Hinterbliebenen im Rahmen des steuerlich zulässigen Personenkreises vorhanden sind, wird von der Versicherung ein Sterbegeld (derzeit max. 8.000 EUR) an deine Erben oder an eine andere per Antrag von dir benannte Person gezahlt.

*) Es müssen darüber hinaus noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein, z.B. ein gemeinsamer Haushalt, um rechtswirksam ein Bezugsrecht zugunsten eines Lebensgefährten/Lebenspartners zu begründen.

Bitte teile uns mit, wen du begünstigen möchtest und in welchem familiären Verhältnis (z.B. Lebensgefährte/Lebenspartner, Bruder, Mutter) die Person zu dir steht. Wir prüfen dann, ob und in welchem Umfang eine Begünstigung möglich ist und lassen dir den ggf. notwendigen Antrag zukommen. Für deinen Ehepartner und deine Kinder muss eine Begünstigung regelmäßig nicht extra beantragt werden, da diese bereits laut Versicherungsvertrag als Begünstigte gelten.

> Regel das gleich von Anfang an, damit dein Geld auch klar zugeteilt werden kann.

Wenn du keine Begünstigten angibst, erhalten deine Hinterbliebenen die bedingungsgemäße Versicherungsleistung. Sind keine Hinterblieben vorhanden, erfolgt eine Leistung im Rahmen der Bestimmungen zum Sterbegeld. (siehe auch Frage: Wer ist im Todesfall begünstigt?)

Ja, innerhalb des zulässigen Personenkreises (siehe Frage: Wer ist im Todesfall begünstigt?) kannst du deine Begünstigten ändern. Bitte informiere uns rechtzeitig über etwaige Änderungen, damit wir die nötigen Schritte einleiten können.

Vielleicht hast du noch Fragen darüber hinaus. Zögere nicht, dich bei uns zu melden! Vereinbare hier deinen Termin: