Für dich zusammengefasst:

Vor- und Nachteile:

wir reden Klartext!

Ganz klar, es gibt eindeutige Vorteile und Dinge, die man einfach wissen muss! Für dich als Entscheidungshilfe bekommst du die Fakten auf den Punkt:

Die Pluspunkte einer Direktversicherung mit Gehaltsumwandlung sind:

  • Du erhältst eine lebenslange Rente ohne „Wenn und Aber“, die zusätzlich und ohne Anrechnung auf deine gesetzliche Altersrente gezahlt wird
  • Im Unterschied zu anderen Formen der staatlich geförderten Altersversorgung kannst du dir im Rentenalter dein angespartes Kapital auch in einer Summe auszahlen lassen. Ebenfalls möglich ist eine teilweise Kapitalauszahlung (30 % Kapital, 70 % als Rentenleistung)
  • Die betriebliche Altersversorgung ist besonders sicher und genießt durch gesetzliche Regelung im Fall der Fälle (Insolvenz deines Arbeitgebers, Privatinsolvenz, Bezug von Bürgergeld, Bezug Grundsicherung) einen besonderen Schutz
  • Du sparst vom Brutto: Sparbeiträge sind bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) steuerfrei und zusätzlich bis 4 % der BBG auch sozialabgabenfrei. Im Jahr 2026 entspricht das 676 bzw. 338 Euro mtl.
  • Der Steuervorteil wird direkt bei deiner Gehaltsabrechnung berücksichtigt und muss nicht im Nachhinein über die jährliche Steuererklärung beantragt werden
  • In aller Regel leistet dein Arbeitgeber einen attraktiven eigenen Beitrag als Zuschuss zu deiner Gehaltsumwandlung
  • Sonderkonditionen durch den Abschluss in der Gruppe über den Arbeitgeber
  • Die Beitragshöhe ist sehr flexibel und kann auch unterjährig geändert werden

Was du auch wissen solltest:

  • Auszahlungen werden erst im Rentenalter nachgelagert besteuert. Da die Höhe der Steuerbelastung maßgeblich von der Höhe des Einkommens abhängt, profitierst du von der nachgelagerten Besteuerung insbesondere dann, wenn dein zu versteuerndes Einkommen im Rentenalter meist niedriger ist.
  • Auszahlungen sind grundsätzlich erst nach Vollendung deines 62. Lebensjahres möglich
  • Wenn bei der Einzahlung Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden, sind damit zum Teil auch geringe Leistung verbunden. Zu nennen sind hier die gesetzliche Rente, das Kranken- und Arbeitslosengelt sowie das Elterngeld. Die Nachteile sind im Verhältnis zwar gering, aber im Einzelfall zu berücksichtigen. Gerne erhältst du hierzu durch deinen persönlichen Berater weitere Informationen.
  • Bei einem Arbeitgeberwechsel hast du zwar einen Rechtsanspruch auf Übertragung, aber der Name und der Tarif des Versorgungsträgers können sich ändern. Durch ein entsprechendes Abkommen zwischen den Versicherern entstehen dir in diesem Fall jedoch keine Nachteile durch Abzüge oder doppelte Abschlusskosten.
  • Aufgrund gesetzlicher Bestimmung darf im Falle deines Todes die tarifliche Todesfallleistung nur an den Ehepartner, den eingetragenen Lebenspartner, kindergeldberechtigte Kinder sowie unter bestimmten Voraussetzungen an deinen Lebensgefährten / deine Lebensgefährtin ausgezahlt werden. Todesfallleistungen an sonstige Personen (z.B. Eltern, Geschwister) sind nur in Höhe eines so genannten Sterbegeldes bis maximal 8.000 Euro möglich.
  • Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung unterliegen der vollen Beitragsplicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Innerhalb der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) gilt für die Kranken- und Pflegeversicherung ein jährlich steigender Freibetrag in Höhe von derzeit 197,75 Euro mtl.. Wenn deine mtl. Betriebsrente höher ist als der Freibetrag, fällt der Beitrag zur Pflegeversicherung auf die volle Betriebsrente und der Beitrag zur Krankenversicherung nur auf die Differenz zum Freibetrag an. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind in voller Höhe als Sonderausgaben abzugsfähig und mindern somit deine Steuerlast.

Gern wägen wir mit dir zusammen das Für und Wider einer betrieblichen Versorgung ab. Vereinbare dir gern einen Termin, wir nehmen uns Zeit für dich.

Nathalie, sie ist im Team Internal Services und ein Organisationsass!

Alles auf den Tisch!

Damit du gut informiert bist!

Beim Wechsel des Arbeitgebers gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie die betriebliche Altersversorgung weitergeführt werden kann:

Mitnahme zur neuen Firma: Wenn dein neuer Arbeitgeber ebenfalls denselben Versorgungsträger (Versicherer) nutzt, kümmern wir uns um die Übernahme deiner bestehenden Verträge und Beiträge. Wir prüfen die spezifischen Regelungen deines neuen Arbeitgebers und sorgen dafür, dass deine bAV nahtlos weitergeführt wird.

Übertragung auf neuen Vertrag: Wenn dein neuer Arbeitgeber einen anderen Versorgungsträger nutzt, besteht die Möglichkeit der Übertragung deiner angesparten Beträge auf einen neuen bAV-Vertrag bei diesem Anbieter. Dieser Vorgang nennt sich „Deckungskapitalübertragung“. Hierauf hast du gegenüber deinem neuen Arbeitgeber innerhalb von 12 Monaten ab deinem Ausscheiden bei deinem bisherigen Arbeitgeber sogar einen Rechtsanspruch. Wir prüfen die Details mit deinem neuen Arbeitgeber und dem Versorgungsträger, damit deine Altersvorsorge lückenlos weitergeführt werden kann.

Private Fortführung: Eine private Weiterführung mit eigenen Beiträgen ist grundsätzlich immer möglich. Bei einem Wohnsitz außerhalb der EU kann es zu Einschränkungen geben.

Wenn der Anbieter deiner Direktversicherung (Versorgungsträger) tatsächlich einen Fehlbetrag hätte und deshalb die garantierten Leistungen nicht mehr im vollen Umfang sicherstellen kann, würde die gesetzliche Aufsicht (BaFin) die Geschäftsführung bei dem Versorgungsträger übernehmen und Maßnahmen einleiten. Für deutsche Lebensversicherer, die in Schieflage geraten, gibt es zusätzlich den gesetzlich geregelten Sicherungsfonds Protektor. Sollte trotz Protektor eine Leistungskürzung notwendig sein - die es für Direktversicherungen bei einem deutschen Versicherer bislang noch nie gegeben hat - muss hierfür dein Arbeitgeber einstehen. Daher kannst du dir sicher sein, dass das Geld zu deinem Renteneintritt vorhanden ist.

Wenn dein Arbeitgeber während deiner Beschäftigung von einer Insolvenz betroffen ist und deine Beschäftigung deshalb endet, wird deine Direktversicherung inklusive deinem Vertragsguthaben auf dich als Privatperson übertragen. Das weitere Vorgehen ist wie bei einem „normalen“ Arbeitgeberwechsel, wir unterstützen dich dabei.

Der Arbeitgeber hat das Recht zu entscheiden, welche Dienstleister und welche Versorgungseinrichtungen er für die betriebliche Altersvorsorge auswählt. Der Gesetzgeber setzt hierbei bestimmte Grenzen, um die Sicherheit der eingezahlten Beiträge zu gewährleisten. Dazu gehören Mindestgarantien und weitere Sicherheitsvorkehrungen.

Im Rahmen der Beratung werden den Mitarbeitenden ihre Möglichkeiten vorgestellt. Wenn sich der Arbeitgeber für eine Auswahl an Produkten und Anlagemöglichkeiten entschieden hat, können die Mitarbeitenden aus diesen wählen. Die Auswahl erfolgt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben, um sicherzustellen, dass die eingezahlten Beiträge sicher und gemäß den Mindestgarantien angelegt werden.

Die Auswahl erfolgt unter Berücksichtigung von Risikostreuung, historischer Wertentwicklung, Kosten, Fondsgröße und unserer Erfahrung, dass in den meisten Fällen über viele Jahre keine Anpassung durch den Mitarbeiter erfolgt. Auch ohne nachträglichen Fondswechsel durch den Mitarbeiter soll langfristig eine Partizipation an der Entwicklung der wichtigsten Kapitalmärkte sichergestellt werden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Aktienmärkten.

Ja, das ist möglich. Du kannst dazu aus einer vorgegebenen Auswahl an Fonds und Anlagestrategien wählen. Es ist sowohl ein Wechsel für zukünftigen Beiträge als auch ein Wechsel inklusive des schon vorhandene Vertragsguthaben möglich.

Das hängt von deinem Versicherungstarif ab. Das kann entweder unmittelbar nach Eingang des Antrages bei der Versicherung oder zum 01. des Folgemonats sein. Was für deinen Vertrag gilt, kannst du in den Versicherungsbedingungen nachlesen oder du fragst einfach bei uns an.

Jede Versicherung hat dazu ihr spezielles Formular. Wir hoffen, dass in naher Zukunft ein Fondswechsel immer auch online möglich sein wird. Stand jetzt kontaktiere uns bitte über dein Mitarbeiterportal oder per Mail und teile uns deinen Wunsch mit. Wir melden uns dann sehr zeitnah bei dir.

Der Anteil verändert sich während der Laufzeit und wird aufgrund der in der betrieblichen Altersversorgung notwendigen Garantien (z.B. 80% der Beiträge zum Ablauf), meist zwischen 50% und 70% betragen. Die genaue Aufteilung deines Guthabens zwischen Fonds und Sicherungsvermögen kannst du deiner jährlichen Vertragsinformation entnehmen.

Nein, eine Änderung der Fonds erfolgt nur auf deinen ausdrücklichen Wunsch hin.