Zum Glück kannst und musst du diese Entscheidung erst treffen, wenn deine Altersversorgung zur Auszahlung kommt. Die Regel ist hierbei die Auszahlung in Form einer Rente, die du – egal wie alt du wirst – lebenslang erhältst. Wenn du stattdessen eine einmalige Kapitalzahlung erhalten möchtest, muss diese durch dich vor Rentenbeginn beantragt werden. Die Versicherung schreibt dich hierzu rechtzeitig an.
Der Vorteil bei der Rente besteht darin, dass du dir keine Gedanken darüber machen musst, wie alt du wirst und ob dein Geld auch lange genug reicht. Dieser Vorteil ist umso größer, je gesünder du bist und älter du wirst. Ein weiterer Vorteil der Rente ist, dass du – aufgrund der vielen kleinen Teilbeträge – bei den Steuer- und den Sozialabgaben gegenüber einer einmaligen Kapitalzahlung fast immer deutlich weniger Abzüge hast.
Für die einmalige Kapitalzahlung spricht, dass du mit dem Geld auch größere Anschaffungen machen kannst oder es z.B. für die Rückzahlung einer Immobilienfinanzierung nutzen kannst und im Todesfall ist das Geld frei vererbbar. Wenn du dich auf große Auszahlungsbeträge freuen darfst, empfehlen wir dir, im Jahr der Auszahlung den Rat eines steuerlichen Beraters in Anspruch zu nehmen.
Noch ein Tipp: Wenn dir die Entscheidung sehr schwerfällt, bietet dir die Versicherung in vielen Fällen auf Nachfrage auch noch die Variante an, dass du 30 % des Vertragswertes als einmalige Kapitalzahlung erhältst und 70 % als lebenslange Rente zur Auszahlung kommen.
Die Leistungen aus deiner betrieblichen Altersversorgung sind als sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 5 EStG steuerpflichtig, wenn und soweit die Beiträge während der Ansparphase für dich steuerfrei waren. Auf Beiträge, die über deinen Arbeitgeber gezahlt wurden, trifft das regelmäßig zu. Die Höhe deiner Steuerbelastung hängt von verschiedenen Faktoren wie dem Auszahlungsformat (Kapitalauszahlung oder Rentenzahlung), deinem Familienstand und der Höhe der weiteren Einkünfte ab. Du erhältst deine Auszahlung direkt vom Versorgungsträger (Versicherer) ohne Abzug der Steuer. Der Versorgungsträger meldet die Auszahlung dem Finanzamt und die Steuer wird dann im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung erhoben.
Wenn deine Auszahlung aus einer Direktversicherung stammt, die vor 2005 begonnen hat, gelten Besonderheiten.
Unser Tipp:
- Sofern du eine einmalige Kapitalzahlung wünschst, prüfe bitte, ob die originale Versicherungspolice bei dir oder deinem Arbeitgeber liegt und fordere sie rechtzeitig ein. Die Police wird benötigt, wenn es zur Organisation der Auszahlung geht.
- Solltest du die originale Versicherungspolice nicht finden, besteht die Möglichkeit, eine Verlusterklärung abzugeben. In diesem Fall frage gerne kurz bei uns über service@pension-services.de nach und gebe bitte gleich deine Vertragsnummer mit an. Wir melden uns bei dir.
- Wenn du dich auf große Auszahlungsbeträge freuen darfst, empfehlen wir dir, im Jahr der Auszahlung den Rat eines steuerlichen Beraters in Anspruch zu nehmen.
- Bitte beachte, dass der Versicherer bei Auszahlung der Versicherungsleistung Angaben von dir benötigt. Diese sind die 11-stelllige Steuer-ID, meist auch die 12-stellige Sozialversicherungsnummer, die Bankverbindung für die Auszahlung , die Krankenkassendaten und bei Rentenzahlungen ggf. auch einen Nachweis durch Geburtsurkunde, sofern Kinder vorhanden sind – das ist wichtig wegen den Beiträgen zur gesetzlichen Pflegeversicherung.
- Die Auszahlung erfolgt im Rentenalter zu dem in deinen Vertragsunterlagen genannten Zeitpunkt. Dort kann neben dem regulären Vertragsende auch eine Abrufphase von mehreren Jahren genannt sein. Innerhalb einer Abrufphase kannst du den Auszahlungszeitpunkt auf Antrag flexibel nach vorne oder hinten verschieben.
- Wenn du bereits einen Rentenbescheid von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten hast und du die Auszahlung deiner Betriebsrente auf deinen Renteneintritt vorziehen möchtest, so ist dies möglich. Lass uns dazu bitte so früh wie möglich deinen Rentenbescheid zukommen. Bitte beachte, dass bei einer vorzeitigen Auszahlung in der Regel auch ein geringerer Vertragswert vorhanden ist.
- Wenn deine betriebliche Altersversorgung zur Auszahlung fällig wird und du über dieses Datum hinaus noch weiter beschäftigt bist, steht das einer Auszahlung nicht im Wege. Auf deinen Wunsch hin können wir bei der Versicherung aber auch anfragen, ob die Laufzeit deines Vertrages verlängert werden kann.
Das ist ein großer Moment und wir verstehen, wenn sich noch mehr Fragen auftun. Besprich dich gerne mit unserem Service Team, wir sind gerne für dich da:
Entgeltfreie Zeiten und Flexibilität
Vielleicht denkst du über eine berufliche Auszeit nach oder Kinder sind unterwegs! Deine betriebliche Altersversorgung ist so flexibel, wie dein Leben.
Arbeitgeberwechsel
Nichts ist beständiger als der Wandel. Und deswegen steht dir deine bAV da auch nicht im Weg.
Kontakt
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