Steuer & SV-Beiträge mit der bAV sparen! Ganz nice, oder?

Monia ist gern bei Fragen für dich da!

Du denkst an Steuern und hast eigentlich schon weitergescrollt? Halt! Hier findest du alle wichtigen Informationen zu Steuern und Sozialabgaben im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersvorsorge!

Bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West) sind steuerfrei. Im Jahr 2026 sind dies 676 Euro mtl. bzw. 8.112 Euro jährlich. Sofern gleichzeitig eine Einzahlung in eine pauschal versteuerte Direktversicherung (Verträge mit Versicherungsbeginn bis 31.12.2004) erfolgt, sind die Beiträge für diese Versicherung von den oben genannten Höchstbeträgen abzuziehen.

Ja, sofern die Beiträge während der Ansparphase steuerfrei sind, muss dafür die Auszahlung versteuert werden. Allerdings gilt dann bei der Auszahlung der Steuersatz im Rentenalter. Da die Höhe des Steuersatzes maßgeblich von der Höhe der Einkünfte abhängt, kannst du mit einem Steuervorteil rechnen, wenn deine Einkünfte im Rentenalter gegenüber der Zeit deines aktiven Berufslebens geringer ausfallen.

Der im persönlichen Beratungsgespräch berechnete Netto-Eigenanteil (was kostet mich meine Betriebsrente unterm Strich) berücksichtigt den Vorteil der Steuer- und Sozialabgabenfreiheit sowie den Arbeitgeberbeitrag und ergibt sich aus der Differenz deiner Gehaltsüberweisung mit und ohne betriebliche Altersversorgung. Sofern dein Gehalt immer gleich ist, kannst du also die Abrechnungen nebeneinanderlegen und die Differenz wird dann dem von deinem Berater berechneten Nettoaufwand entsprechen.

Wir erhalten häufiger Rückfragen dazu, warum bei den Abzügen vom Netto ganz unten auf der Gehaltsabrechnung der Betrag der Bruttoentgeltumwandlung und nicht der berechnete Netto-Eigenanteil steht. Dies hat mit der Systematik der Lohnabrechnungsprogramme zu tun. Diese funktionieren so, dass durch die Entgeltumwandlung vom Brutto die Werte für das so genannte „Steuer- und SV(Sozialversicherungs)Brutto reduziert werden. Aufgrund dessen werden geringere Abzüge fällig und daraus resultiert ein - gegenüber einer Gehaltsabrechnung ohne betriebliche Altersversorgung - zunächst HÖHERES Nettogehalt / gesetzliches Netto. Von diesem höheren Netto wird dann der Betrag der Bruttogehaltsumwandlung abgezogen und im Ergebnis bleibt als dein Aufwand der von deinem Berater berechnete Netto-Eigenanteil.

Nein, eine Angabe in der Steuererklärung erfolgt nicht. Deine Steuer- und Sozialversicherungsvorteile werden direkt in der Lohnabrechnung berücksichtigt. Damit profitierst du unmittelbar und brauchst nicht auf eine Erstattung bei deiner Lohnsteuer-/Einkommenssteuererklärung warten.

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Kann man mit der betrieblichen Altersvorsorge wirklich Sozialversicherungsbeiträge sparen? Hier findest du alle Antworten auf deine Fragen!

Bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) sind beitragsfrei in der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Im Jahr 2026 sind dies 338 Euro mtl. bzw. 4.056 Euro jährlich. Zu beachten ist, dass Beiträge zur Sozialversicherung nur innerhalb der so genannten Beitragsbemessungsgrenzen gezahlt werden müssen. Diese Grenzen führen dazu, dass für Einkommensteile oberhalb der entsprechenden Jahresgrenze keine weiteren Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Das Gehalt und auch die Entgeltumwandlung sind in diesem Zusammenhang dann unabhängig von der 4 % Grenze immer sozialabgabenfrei. Die jährliche Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung beträgt im Jahr 2026 = 69.750 Euro; in der Renten- und Arbeitslosenversicherung = 101.400 Euro.

Sofern Sozialversicherungsbeiträge infolge der Entgeltumwandlung sinken, passen sich die Ansprüche aus der gesetzlichen Sozialversicherung (z.B. gesetzliche Rentenversicherung) und ggf. anderer Sozialleistungen (z.B. Elterngelt) entsprechend an. In Verbindung mit der staatlichen Förderung und dem Arbeitgeberzuschuss sind die Vorteile einer Entgeltumwandlung jedoch regelmäßig größer als die Nachteile. Näheres hierzu kannst du im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches erfragen.

Wenn du gesetzlich krankenversichert bist, fallen im Rentenalter auf die Auszahlung deiner Betriebsrente grundsätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung mit dem vollen Beitragssatz an. Dies gilt unabhängig davon, ob die betriebliche Altersversorgung als lebenslange Rente oder als Auszahlung in einer Summe geleistet wird.

Im Rahmen der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) wird deine Beitragsbelastung für die Krankenversicherung aber durch einen mtl. Freibetrag in Höhe von 197,75 Euro (Stand 2026) deutlich reduziert und die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung entfallen sogar komplett, wenn deine mtl. gezahlte Betriebsrente unterhalb dieser Grenze liegt. Wichtig ist auch zu wissen, dass der Freibetrag an die allgemeine Gehaltsentwicklung gekoppelt ist und dadurch über die Jahre mit einem wesentlichen Anstieg des Freibetrages gerechnet werden kann. Wenn du mehrere Betriebsrenten bekommst, gilt der Freibetrag insgesamt und nicht pro Betriebsrente.

Wenn deine mtl. Betriebsrente höher ist als der Freibetrag, fällt der Beitrag zur Pflegeversicherung auf die volle Betriebsrente und der Beitrag zur Krankenversicherung nur auf die Differenz zum Freibetrag an. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind in voller Höhe als Sonderausgaben abzugsfähig und mindern somit deine Steuerlast.

Bei einer Auszahlung deiner Betriebsrente in einer Summe wird zur Berechnung der Beiträge innerhalb der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) der Einmalbetrag zunächst in einen mtl. Wert umgerechnet. Hierzu wird der Auszahlungsbetrag immer durch 120 geteilt. Bei 50.000 Euro würden sich dem entsprechend 416,67 Euro ergeben. Ausgehend von diesen 416,67 Euro - abzgl. dem Freibetrag von derzeit 197,75 Euro – wird dann der Beitrag zur Krankenversicherung berechnet. Bei einem angenommenen Beitragssatz von 17,50 % wären dies 38,31 Euro monatlich. Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung wird extra berechnet und beträgt bei einem Beitragssatz in Höhe von 3,60 % in diesem Beispiel 15,00 Euro monatlich. Im Fall einer Auszahlung der Betriebsrente in einer Summe endet die Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung nach 10 Jahren!

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